Homeoffice Gesetzeslage und Möglichkeiten
Das Homeoffice nimmt in der Arbeitswelt einen immer größeren Raum ein. Nicht alle Bedingungen und Möglichkeiten am Arbeitsplatz sind dabei durch Homeoffice Gesetze ausreichend geklärt.
Vor allem durch die fehlende Klärung der realen Arbeitsmöglichkeiten der Mitarbeiter im Homeoffice, bewegen sich die Unternehme häufig in Bezug auf den Arbeitsschutz in einer rechtlichen Grauzone.
- Gibt es eine gesetzliche Pflicht für Arbeiten im Homeoffice?
- Die Regelungen des Arbeitsschutzes gelten auch im Homeoffice.
- Gilt die gesetzliche Unfallversicherung auch im Homeoffice?
- Der Datenschutz muss auch im Homeoffice garantiert werden
- Wer bezahlt die Aufwendungen für die Arbeit?
- Kann der Arbeitgeber auf Arbeit im Homeoffice bestehen?
- Das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice
- Kann Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?
Gibt es eine gesetzliche Pflicht für Arbeiten im Homeoffice?
Nachdem im Sommer die Arbeitswelt wieder in den ursprünglichen Bahnen verlaufen war, wurde gegen Ende des Jahres das Arbeiten im Homeoffice wieder zur Pflicht. Hier bestehen unterschiedliche Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gesetzlich geregelt wird die Verpflichtung zur Arbeit im Homeoffice im §28b Absatz 4 Infektionsschutzgesetz.
Der Arbeitgeber wurde dazu verpflichtet, Mitarbeitern, die im Büro arbeiten oder mit ähnlichen Arbeiten beauftragt waren, Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.
Ausgenommen davon waren Mitarbeiter, die für die Aufarbeitung der Post, Schalterarbeiten, Kundenverkehr oder Wartungsarbeiten zuständig waren. Sollte eine Tätigkeit unter Einhaltung der 3 G Regel direkt im Betrieb ausgeübt werden, mussten dafür zwingende Gründe angeführt werden.
💡Die Arbeitnehmer sind nicht dazu verpflichtet im Homeoffice zu arbeiten.
Sie können ohne die Anführung zwingender Gründe den Arbeitsplatz im Büro beibehalten. Jede berechtigte Ablehnung der Arbeit im Homeoffice wie ein zu langsamer oder nicht vorhandener Internetanschluss oder zu wenig Platz muss anerkannt werden.
Der Arbeitnehmer ist nicht wie das Unternehmen verpflichtet, zwingende Gründe vorzubringen.
Durch diese zeitliche begrenzte Regelung wurde ein dauerhaftes Recht auf Arbeiten im Homeoffice in Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben.
Die Regelungen des Arbeitsschutzes gelten auch im Homeoffice.
Während anders als bei der Telearbeit die Bestimmungen für Arbeiten im Homeoffice sich teilweise noch in einer Grauzone befinden, muss unbedingt beachtet werden, dass die Arbeitsschutzgesetze auch im Homeoffice gelten.
Durch das Arbeitsschutzgesetz wird jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu beachten. Die dazu notwendigen Maßnahmen müssen von dem Arbeitgeber auch bei einem Arbeitsplatz im Homeoffice beachtet werden.
Für die Zeit der Pandemie wurde eine eigene Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen. In dieser sind sowohl die Sicherheitsmaßnahmen für das Arbeiten im Betrieb, als auch die Pflicht des Arbeitens im Homeoffice erfasst.
§ 3 Arbeitsschutzgesetz
Alle für die Arbeit benötigten Mittel müssen durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den Heimarbeitsplatz müssen durch den Arbeitgeber getragen werden.
§ 4 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitsplatz muss so eingerichtet werden, dass die Gesundheit und die Sicherheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet sind. Die Arbeitnehmer müssen ausreichend über die Bestimmungen informiert werden und dürfen keiner außergewöhnlichen psychischen Belastung ausgesetzt werden.
Die meisten Arbeitsplätze im Homeoffice sind nicht ergonomisch ausgestattet. Oft werden Bildschirmarbeiten am Küchentisch oder im Wohnzimmer durchgeführt. Hier ist der Arbeitgeber gefordert.
Er hat für eine ergonomische und funktionelle Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen und die Kosten für die Einrichtung zu übernehmen.
Vor allem die Lichtverhältnisse müssen angepasst werden, um Augenerkrankungen zu vermeiden.
Telearbeit im Homeoffice
Anders als das Homeoffice ist die Telearbeit seit 2016 in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Für Telearbeit müssen vom Arbeitgeber feste Arbeitsplätze im privaten Wohnbereich eingerichtet werden.
Für jeden Arbeitsplatz muss der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Einige der Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung können für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Homeoffice als Richtlinie herangezogen werden.
Gilt die gesetzliche Unfallversicherung auch im Homeoffice?
Da Arbeiten im Homeoffice in einem gesetzlichen Graubereich erfolgt, kann es bei einem Unfall zu Problemen mit der Haftung der gesetzlichen Unfallversicherung kommen.
Bei einem Unfall muss nachgewiesen werden, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der Arbeit und dem Unfall Geschehen besteht.
Der Datenschutz muss auch im Homeoffice garantiert werden
Kann die Sicherung der Daten nicht durch betriebliche, zentrale Systeme durchgeführt werden, ist der Arbeitnehmer für die Sicherung der Daten verantwortlich.
Der Arbeitgeber muss für die Datensicherung im Homeoffice technische Maßnahmen durchführen. Ebenso muss das Unternehmen die Entscheidung treffen, ob Arbeiten im Homeoffice auch unter geringeren Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden können.
Auch wenn der Arbeitnehmer dafür verantwortlich ist, dass seine Arbeit am Computer nicht von Dritten eingesehen werden kann, bleibt der Letztverantwortliche für den Datenschutz immer der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer haftet nur, wenn er die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Bestimmungen grob fahrlässig und mit Vorsatz verletzt.
Wer bezahlt die Aufwendungen für die Arbeit?
Alle Aufwendungen für benötigte Arbeitsmittel und ein Mobiltelefon, das internetfähig ist, müssen von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und bezahlt werden. Für den Betriebsrat besteht bei der Ausgestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen im privaten Wohnbereich ein Mitspracherecht.
Pauschale Abgeltungen
Da in den Homeoffice Gesetzen nicht geregelt ist, wer für die Kosten des W-Lan und Strom bezahlen muss, sollten für diese Punkte individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen werden.
Eine monatliche pauschale Bezahlung für den anteilig verbrauchten Strom oder das Internet ist möglich. Dieser Betrag wird nicht für die Berechnung der Sozialversicherungsabgaben herangezogen.
Siehe auch: Wie du einen höhenverstellbaren Tisch beim Staat oder Arbeitgeber beantragst
Kann der Arbeitgeber auf Arbeit im Homeoffice bestehen?
Die Verpflichtung für eine Arbeit im Homeoffice ist in den Homeoffice Gesetzen nicht dauerhaft geregelt, da die Gesetze zeitlich befristet sind.
Will der Arbeitnehmer nach Auslaufen des Homeoffice Gesetzes weiter im Privatbereich arbeiten, muss er eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen.
Ist eine Kündigung wegen Nichtpräsenz im Büro möglich?
Die Anwesenheit im Büro ist eine Nebenpflicht, die im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Ein Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsvertrags führt aber nicht automatisch sofort zu einer Kündigung.
Meistens wird vorher eine Abmahnung ausgesprochen. Erst nach mehreren Abmahnungen kann auch eine fristlose Kündigung vorgenommen werden.
Ist eine Klage gegen die Anwesenheitspflicht im Büro möglich?
Eine Klage würde nur Kosten verursachen. Da die Homeoffice Gesetze zeitlich begrenzt sind, besteht keine generelle Regelung, die ein Recht auf die Arbeit im Homeoffice garantiert. Die Klage hat daher keine Aussicht auf Erfolg.
Wann ist die Arbeit im Homeoffice beendet?
Das Ende der Arbeit im Homeoffice wird durch den Arbeitgeber festgesetzt. Äußert sich der Vorgesetzte nicht zu diesem Thema, kann die Arbeit im Homeoffice fortgesetzt werden, bis eine gegenteilige Weisung erfolgt.
Das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice
Bei den Homeoffice Gesetzen muss immer auch das Arbeitszeitgesetz berücksichtigt werden. Arbeiten im privaten Wohnbereich kann nicht bedeuten, dass der Arbeitnehmer rund um die Uhr und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar sein muss und für Arbeiten zur Verfügung steht.
Die Regelungen für die Höchstarbeitszeit und für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen sind unbedingt einzuhalten. Ebenso müssen dem Arbeitnehmer Ruhepausen und feste Ruhezeiten zur Verfügung stehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinzuweisen. Um die Einhaltungen der gesetzlichen Bestimmungen garantieren zu können, ist der Mitarbeiter im Homeoffice verpflichtet, Zeit Aufzeichnungen vorzunehmen und diese an das Unternehmen zu übermitteln.
Gesetzliche Regelungen für die Höchstarbeitszeit
An Werktagen darf die Arbeitszeit im Homeoffice maximal acht Stunden betragen. In Spitzenzeiten ist eine Verlängerung der Tagesarbeitszeit auf zehn Stunden möglich. Der Durchschnittswert muss aber innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen eingehalten werden.
Pausen müssen verpflichtend eingehalten werden
Eine durchgehende Arbeitsleistung darf auch im Homeoffice über maximal sechs Stunden erbracht werden. Bei einer Arbeitszeit, die über sechs Stunden liegt, muss eine Pause von 30 Minuten garantiert werden.
Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, ist eine Pause von 45 Minuten einzuhalten.
Zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens eine Ruhezeit von elf Stunden liegen.
Eine flexiblere Regelung der Arbeitszeit ist möglich
Durch individuelle Vereinbarungen kann die Arbeitszeit flexibler eingeteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Kollektivvertrag und der Arbeitsvertrag allen gesetzlichen Regelungen für die normale Arbeit und den Homeoffice Gesetzen entsprechen.
Kann Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden?
Früher musste für zeitweises Arbeiten im Homeoffice ein eigenes Arbeitszimmer vorhanden sein, damit steuerliche Vorteile geltend gemacht werden konnten. Dieser Raum musste von den anderen Räumen der Wohnung getrennt sein und durfte maximal zu zehn Prozent für private Zwecke genutzt werden.
Derzeit arbeiten viele Menschen im Homeoffice
Homeoffice bedeutet nur, dass die Arbeit nicht im Büro, sondern in den privaten Wohnräumen erledigt wird. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht Voraussetzung, um im Homeoffice zu arbeiten.
Damit auch Mitarbeiter im Homeoffice, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen, in den Genuss von steuerlichen Vorteilen kommen, wurde im Jahressteuergesetz 2020 die Homeoffice-Pauschale festgesetzt.
Die Homeoffice-Pauschale ist ein Teil der Werbungskosten, die im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können. Derzeit kann die Pauschale nur 2020 und 2021 bei dem zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.
Für 2022 sind noch keine gesetzlichen Regelungen, die die Homeoffice-Pauschale betreffen, festgelegt.
Höhe der Homeoffice-Pauschale
Derzeit können pro Tag fünf Euro, das entspricht 600 Euro jährlich, als Pauschalbetrag geltend gemacht werden. Eingetragen wird die Homeoffice-Pauschale in der Rubrik „Sonstige Werbungskosten“.
Welche Voraussetzungen müssen für die Homeoffice-Pauschale erfüllt werden?
Wird ein Tag im Homeoffice von der Steuer abgesetzt, muss die gesamte Arbeitszeit in der Wohnung verbracht werden. Stehen Außentermine auf dem Plan, kann dieser Tag nicht als Pauschale geltend gemacht werden.
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs im Homeoffice, kann die tägliche Pauschale nur ein Mal in Anspruch genommen werden.
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?
Werbungskosten können bis zu einer Höhe von 1000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, kann der Steuerpflichtige von der Homeoffice-Pauschale profitieren.
Hallo aus dem schönen Frankfurt am Main. Ich arbeite seit mehr als 4 Jahren Hauptberuflich als Software Ingenieur. Da ich zu 95% im Homeoffice arbeite, beschäftigte ich mich schon seit längerem mit einer gesunden Lebensweise im Heimbüro. Auf dieser Website möchte ich mich über Tipps und Probleme rund um das Thema Homeoffice austauschen und dich bei der Remote Jobsuche unterstützen.