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Homeoffice Steuer Absetzen, Kostenpauschale, Steuererklärung und Tipps

In diesem Artikel werden alle wichtigen Fragen zum Thema Homeoffice-Steuer behandelt. Erfahren Sie, wie Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger die Kosten, die durch das Arbeiten von zu Hause entstehen, steuerlich geltend machen.

Wir beleuchten die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenabsetzung, von der Einzelerfassung der tatsächlichen Kosten bis hin zur Verwendung der Kostenpauschale. Außerdem geben wir praktische Tipps zur Vorbereitung der Steuererklärung für das Homeoffice.

Steuererklärung für das Homeoffice

Wenn Sie regelmäßig von Zuhause aus arbeiten, ist es wichtig, dass Sie die Arbeit im Homeoffice auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Dies ermöglicht es Ihnen, Ausgaben steuermindernd geltend zu machen und eine Rückzahlung zu erhalten.

In der Steuererklärung ist deutlich machen, dass ein Teil der Arbeit von zu Hause aus erledigt wurde.

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Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für das Homeoffice

Welche Kosten können Sie eigentlich steuerlich absetzen, wenn Sie von Zuhause aus arbeiten? Wir haben eine Liste mit den gängigsten absetzbaren Kosten für das Homeoffice zusammengestellt:

  • Arbeitsmittel: Dazu gehören beispielsweise der Computer, Drucker, Büromaterial und Software, die für Ihre berufliche Tätigkeit benötigt werden.
  • Internet- und Telefonkosten: Wenn Sie einen separaten Telefon- oder Internetvertrag für Ihr Homeoffice haben, können Sie die Kosten anteilig absetzen.
  • Büromöbel und -einrichtung: Wenn Sie spezielle Möbel oder Einrichtungsgegenstände für Ihr Homeoffice benötigen, können diese Kosten ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Stromkosten: Ein Teil Ihrer Stromkosten kann als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Arbeitskleidung: Wenn Sie spezielle Arbeitskleidung für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, können diese Kosten möglicherweise steuerlich geltend gemacht werden.
  • Reparatur- und Wartungskosten: Wenn Sie Reparaturen oder Wartungen an Ihren Arbeitsgeräten oder Möbeln im Homeoffice durchführen lassen, könnten diese Kosten möglicherweise absetzbar sein.
  • Versicherungskosten: Wenn Sie eine separate Versicherung für Ihr Homeoffice abgeschlossen haben, könnten diese Kosten möglicherweise steuerlich absetzbar sein.
  • Fachliteratur: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für Fachliteratur, steuerlich abgesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Ausgaben ausschließlich der beruflichen Tätigkeit dienen müssen.
  • Fortbildungskosten: Wenn Sie berufsbezogene Fortbildungen oder Schulungen absolvieren, könnten diese Kosten möglicherweise steuerlich absetzbar sein.
  • Fahrtkosten: Sofern der Arbeitgeber kein Büro stellt und der Arbeitsplatz im Homeoffice genutzt wird, können auch die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Homeoffice steuerlich abgesetzt werden. Hierbei gelten die üblichen Regelungen zur Entfernungspauschale.
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Wo mache ich die Homeoffice-pauschale geltend?

Um diese Kosten anzugeben, füge der Steuererklärung eine Anlage AV bei und trage die Anschaffungen dort ein.

Dokumentation und Belege

Damit deine Steuererklärung für das Homeoffice erfolgreich ist, ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Sammle alle Belege und Rechnungen über Kosten, die du geltend machen möchtest, und hefte sie zusammen mit deiner Steuererklärung ab.

Dadurch kannst du im Bedarfsfall den Nachweis erbringen, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind.

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Arbeitszimmer absetzen und Definition

Eine weitere Möglichkeit, Kosten für das Homeoffice von der Steuer abzusetzen, ist die Einrichtung eines Arbeitszimmers. Hierbei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein.
  2. Es muss ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden.
  3. Es darf keine private Verwendung stattfinden.

Wenn Sie diese Vorgaben erfüllen, können Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer anteilig absetzen. Hierbei können Sie sowohl Mietkosten als auch andere Aufwendungen wie zum Beispiel Renovierungskosten oder die Abschreibung von Möbeln berücksichtigen.

Kostenpauschale für Arbeitszimmer und das Homeoffice

Um den Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung zu reduzieren, bietet das Finanzamt eine Kostenpauschale für das Arbeitszimmer an. Diese Pauschale beträgt 1.260 Euro pro Jahr und ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Wenn Sie die Kostenpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie keine genauen Nachweise erbringen. Es reicht aus, den Verwendungszweck des Arbeitszimmers darzulegen und die Pauschale anzugeben.

Homeofficepauschale 2023

Ab dem Jahr 2023 wird es eine neue Homeofficepauschale geben. Das Finanzamt gewährt dann jedem Mitarbeiter, der mindestens 16 Tage im Jahr im Homeoffice arbeitet, eine Pauschale von 6 Euro pro Tag. Dies bedeutet, dass Sie ab 2023 bis zu 1260 €uro im Jahr steuerlich absetzen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Homeofficepauschale erst ab 2023 gilt und in der Steuererklärung entsprechend eingetragen werden muss.

Homeofficepauschale wo eintragen

  1. Die Eintragung der Homeofficepauschale erfolgt in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter dem Punkt „Weitere Werbungskosten“. Dort können Sie die Tage, an denen Sie im Homeoffice gearbeitet haben, eintragen und die Pauschale geltend machen. Speziell im Abschnitt „Arbeitsmittel / Bürobedarf“.
  2. Wenn Sie die Homeofficepauschale nutzen möchten, müssen Sie Ihre Homeoffice-Tätigkeit nachweisen. Dafür können Sie beispielsweise Arbeitsverträge, Dienstpläne oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers vorlegen. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber bestätigt, dass Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass Sie Ihre Tätigkeit tatsächlich von zu Hause ausüben.
  3. In der Anlage N haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer anzugeben. Dabei können Sie entweder den tatsächlichen Aufwand oder die Pauschale in Höhe von 5 Euro pro Tag geltend machen. Wenn Sie die Pauschale verwenden möchten, müssen Sie lediglich die Anzahl der Homeoffice-Tage eintragen, die Sie im Jahr absolviert haben. Achten Sie darauf, dass die Gesamtzahl der Homeoffice-Tage nicht höher ist als die Anzahl der Arbeitstage im Jahr.
  4. Es ist wichtig anzumerken, dass die Homeofficepauschale nur für die Tage geltend gemacht werden kann, an denen Sie tatsächlich von zu Hause aus gearbeitet haben. Wenn Sie an manchen Tagen im Büro oder extern gearbeitet haben, dürfen Sie diese nicht in die Berechnung der Pauschale einbeziehen.
  5. Bei der Wahl zwischen der Pauschale und den tatsächlichen Ausgaben sollten Sie prüfen, welche Variante für Sie finanziell vorteilhafter ist. Je nach individueller Situation können die tatsächlichen Ausgaben höher oder niedriger sein als die Pauschale.

Denken Sie daran, dass Sie Nachweise für Ihre Kosten aufbewahren sollten. Der Fiskus kann im Rahmen einer steuerlichen Prüfung verlangen, dass Sie die veranschlagten Kosten belegen können.

Insgesamt bietet die Homeofficepauschale Arbeitnehmern eine einfache Möglichkeit, ihre Ausgaben für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen. Mit den richtigen Unterlagen und der Eintragung in der Anlage N können Sie von den steuerlichen Vorteilen des Homeoffice profitieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Arbeiten von zu Hause

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Das Arbeiten von zu Hause ist nicht nur steuerlich interessant, sondern wirft auch rechtliche Fragen auf. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Arbeitnehmer automatisch das Recht hat, im Homeoffice zu arbeiten.

In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Regelung für das Arbeiten von Zuhause aus.

Arbeitszimmer absetzen

Das Arbeitszimmer abzusetzen kann eine Möglichkeit sein, um Kosten beim Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie funktioniert die Absetzung?

Voraussetzungen für das Arbeitszimmer absetzen

Um das Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Häusliches Arbeitszimmer: Das Arbeitszimmer muss sich in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus befinden und für berufliche Zwecke genutzt werden. Es ist wichtig, dass das Arbeitszimmer ausschließlich oder zumindest in überwiegender Weise für die berufliche Tätigkeit genutzt wird.
  2. Mittelpunkt der Tätigkeit: Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sein. Das bedeutet, dass die meiste Arbeitszeit im Homeoffice verbracht wird und von dort die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden.
  3. Keine anderweitige Nutzungsmöglichkeit: Es dürfen keine anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten für einen Arbeitsplatz außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers bestehen. Wenn beispielsweise ein Büro beim Arbeitgeber zur Verfügung steht, kann das Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden.

Kosten für das Arbeitszimmer absetzen

Für das Arbeitszimmer können verschiedene Kosten steuerlich abgesetzt werden:

  1. Mietkosten: Falls das Arbeitszimmer zur Miete genutzt wird, können die anteiligen Mietkosten abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig, den Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche der Wohnung oder des Hauses zu berechnen.
  2. Strom- und Heizkosten: Die anteiligen Strom- und Heizkosten für das Arbeitszimmer können ebenfalls abgesetzt werden. Es ist möglich, anhand des Verhältnisses der Flächen das Ausmaß der Kosten zu berechnen.
  3. Einrichtungskosten: Kosten für die Einrichtung des Arbeitszimmers, wie beispielsweise ein höhenverstellbarer Tisch oder ein ergonomischer Bürostuhl, können ebenfalls abgesetzt werden. Hierbei ist es empfehlenswert, sich vor dem Kauf über die genauen Bedingungen zu informieren.

Steuererklärung und Tipps

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Damit das Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden kann, muss die entsprechende Angabe in der Steuererklärung gemacht werden. Hierfür muss das Formular „Anlage N“ ausgefüllt werden, in dem die Kosten für das Arbeitszimmer angegeben werden. Es ist ratsam, alle notwendigen Belege und Nachweise, wie beispielsweise Mietvertrag und Rechnungen, sorgfältig aufzubewahren.

Einige zusätzliche Tipps zum Arbeitszimmer absetzen:

  • Dokumentation: Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Nachweise gut zu dokumentieren, um im Falle einer steuerlichen Prüfung alle erforderlichen Belege vorlegen zu können.
  • Fachliche Beratung: Bei Fragen zum Arbeitszimmer und seiner Absetzbarkeit ist es empfehlenswert, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Dieser kann bei der genauen Berechnung der absetzbaren Kosten und anderen steuerlichen Aspekten unterstützen.
  • Aktuelle Gesetzeslage: Es ist wichtig, die aktuelle Gesetzeslage im Blick zu haben, da sich steuerrechtliche Bestimmungen ändern können. Regelmäßige Informationsquellen, wie beispielsweise das Finanzamt oder Steuerberater, können hierbei hilfreich sein.

Die Absetzung des Arbeitszimmers kann eine Möglichkeit sein, um Kosten im Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Voraussetzungen zu erfüllen und die erforderlichen Schritte in der Steuererklärung sorgfältig zu beachten.

Bei Unsicherheit ist es ratsam, sich fachlichen Rat einzuholen, um auf der sicheren Seite zu sein und alle steuerlichen Vorteile nutzen zu können.

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Tipps zur Steueroptimierung im Homeoffice

Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Tipps mit auf den Weg geben, wie Sie Ihre Steuern im Homeoffice optimieren können:

  1. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben: Halten Sie alle relevanten Belege und Rechnungen gut aufbewahrt, um diese in Ihrer Steuererklärung angeben zu können.
  2. Nutzen Sie eine ordentliche Buchhaltung: Führen Sie eine genaue Buchhaltung über Ihre Einnahmen und Ausgaben im Homeoffice, um den Überblick zu behalten.
  3. Holen Sie sich professionellen Rat: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
  4. Beantragen Sie eine höhenverstellbare Tisch: Wenn Sie ergonomische Möbel wie einen höhenverstellbaren Tisch für Ihr Homeoffice benötigen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf wie-du-einen-hoehenverstellbaren-tisch-beantragst/.

Nutzen Sie das Potenzial der steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für Ihr Homeoffice und sparen Sie bares Geld. Denken Sie daran, alle relevanten Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben und lassen Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten von einem Steuerexperten beraten.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater für eine persönliche Beratung und genaue Informationen zu Ihren individuellen steuerlichen Möglichkeiten.

Wie kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Ein eigenes Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten für das Arbeitszimmer, einschließlich Renovierungskosten und Möbel, können als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden.

Was ändert sich ab 2023?

Bislang konnten pro Homeoffice-Tag lediglich 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, maximal 600 Euro pro Jahr.

Ab 2023 gibt es eine Pauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag.

Noch besser: Die jährliche Obergrenze wurde auf 1.260 Euro angehoben. Das entspricht 210 Tagen im Homeoffice. Damit honoriert der Gesetzgeber die gestiegene Bedeutung des Homeoffice und unterstützt alle, die von zuhause aus arbeiten.

Was sind Werbungskosten?

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Werbungskosten sind Aufwendungen, die Ihnen durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen. Dazu gehören auch die Kosten für ein Arbeitszimmer. Diese können Sie in der Steuererklärung für 2022 und 2023 geltend machen.

Was sind die Voraussetzungen für ein absetzbares Arbeitszimmer?

Ein anerkanntes Arbeitszimmer muss bestimmte Kriterien erfüllen. Es sollte der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit sein und ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt werden.

Wie viel kann ich geltend machen?

Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen können Sie bis zu 1.260 Euro pro Jahr absetzen, sofern das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt.

Was kostet ein Arbeitszimmer?

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können variieren. Dazu gehören nicht nur die Miete, sondern auch die Kosten für Möbel, Technik und eventuelle Renovierungen.

Kann ich die Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten kombinieren?

Ja, die Homeoffice-Pauschale kann mit anderen Werbungskosten kombiniert werden. Das bedeutet, dass Sie sowohl die Pauschale als auch die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen können.

Was bringt mir die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale bringt Ihnen die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Sie ist eine einfache und unbürokratische Möglichkeit, Kosten, die durch die Arbeit im Homeoffice entstehen, steuerlich abzusetzen.

So beantragen Sie einen höhenverstellbaren Tisch

Ein höhenverstellbarer Tisch kann eine wichtige Ergänzung für das Homeoffice sein, da er es ermöglicht, die Arbeit im Stehen zu erledigen und so Rückenproblemen vorzubeugen. Um einen höhenverstellbaren Tisch für das Homeoffice zu beantragen, sollten folgende Schritte unternommen werden:

  1. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Vorgaben: Bevor Sie einen höhenverstellbaren Tisch beantragen, sollten Sie sich über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber oder suchen Sie Informationen im Internet.
  2. Beantragen Sie den Tisch bei Ihrem Arbeitgeber: Sobald Sie über die gesetzlichen Vorgaben informiert sind, können Sie den höhenverstellbaren Tisch bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Legen Sie dabei dar, warum ein höhenverstellbarer Tisch für Ihre Arbeit im Homeoffice wichtig ist.
  3. Begründen Sie den medizinischen Aspekt: Um Ihre Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen, sollten Sie den medizinischen Aspekt betonen. Legen Sie ggf. ein ärztliches Attest vor, das Ihre gesundheitliche Notwendigkeit für einen höhenverstellbaren Tisch bestätigt.
  4. Erwägen Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Falls Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnt oder keine finanziellen Mittel für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Tisches zur Verfügung stehen, könnten Sie auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten nachdenken, z. B. die Nutzung von staatlichen Förderprogrammen oder die Beantragung einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Zusammenfassung

  • Die Homeoffice-Pauschale beträgt 1.260 Euro pro Jahr und ist ab 2023 unbegrenzt absetzbar.
  • Ein Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
  • Werbungskosten und Homeoffice-Pauschale können kombiniert werden.
  • Die Pauschale muss in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ eingetragen werden.
  • Ein Arbeitszimmer kostet nicht nur Miete, sondern auch Möbel, Technik und eventuelle Renovierungen können
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