Im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines
Mitarbeiterin / Mitarbeiters (m/w/d) im Referat V 72 „Aufsichtsverfahren Nachbetrieb, Restbetrieb und Abbau kerntechnischer Anlagen“
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz ist Teil der Abteilung für Technischen Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz. In der Abteilung liegt u.a. die Zuständigkeit für die atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren für die abzubauenden drei Kernkraftwerke und dazugehörigen Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
Auf der ausgeschriebenen Stelle sollen schwerpunktmäßig Aufgaben im Bereich der Freigabe gemäß §§ 31 – 42 Strahlenschutzverordnung und der Herausgabe beim Kernkraftwerk Krümmel wahrgenommen werden. Hierzu gehören:
Aufgrund des Atomausstiegs sind die Aufgaben der atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde bezüglich der kerntechnischen Anlagen aktuell und in den nächsten Jahren stetigen Veränderungen unterworfen, auf die voraussichtlich auch mit (weiteren) Anpassungen in der Struktur der Abteilung Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz zu reagieren sein wird. Von Bewerberinnen und Bewerbern wird vor diesem Hintergrund ggf. auch in naher Zukunft erwartet, Aufgaben mit anderem Zuschnitt und Abweichungen vom o.g. Profil innerhalb der Zuständigkeit der Abteilung zu übernehmen.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen erfolgt die Übertragung eines Dienstpostens, der mit den Besoldungsgruppen A 9 – A 11 SHBesO bewertet ist. Dies gilt für bereits verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber sowie für Bewerberinnen und Bewerber, die einen entsprechenden Vorbereitungsdienst absolviert haben und noch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Schleswig-Holstein stehen.
Im Regelfall erfolgt die Einstellung in einem Beschäftigtenverhältnis. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur